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Kompakte Raumklimageräte mit dem Kältemittel R22

Wir haben unserem Kunden über viele Jahre zwei bewegliche Raumklimageräte (manchmal Monoblock-Gerät genannt) mit dem Kältemittel R22 vermietet. Nun möchten wir die Geräte an den Kunden verschenken. Dürfen wir das rechtlich gesehen, da der Verkauf ja schon lange verboten ist?


Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen. Neuanlagen mit dem Kältemittel R22 dürfen seit dem Jahr 2000 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden – daher sind die Geräte auch schon älter. Im Jahr 2010 wurde das Verwenden von R22 als Frischware verboten und seit dem Jahr 2015 gilt ein generelles Verwendungsverbot für dieses Kältemittel. Das Verwendungsverbot umfasst dabei alle Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, bei denen in den Kältemittelkreislauf eingegriffen werden muss. Der Betrieb einer R22-Anlage ist dagegen weiterhin erlaubt, solange keine Arbeiten an der Anlage durchgeführt werden müssen. Da es sich um eine kompakte Anlage handelt, bei der nichts installiert werden muss und daher kein Eingriff in den Kältemittelkreislauf erfolgt, darf die Anlage weiter betrieben werden. Somit sollte es auch kein Problem darstellen, wenn Sie die Klimageräte Ihrem Kunden überlassen.