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Druckbehälterkategorien

Wir planen eine Anlage, die auch einen Wasserbehälter umfasst. In welche Kategorie ist ein Druckbehälter mit einem Fassungsvermögen von 6.000 Liter Wasser und einem Druck von 2,5 bar Überdruck einstufen? Muss dieser Druckbehälter nach Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden?


Der von ihnen beschriebene Druckbehälter fällt unter die Richtlinie[1] 2014/68/EU über Druckgeräte (DGRL). Um die entsprechende Kategorie des Behälters bestimmen zu können, benötigt man folgende Informationen: ·         maximal zulässiger Druck PS; ·         maßgebliches Volumen des Behälters; ·         die Fluidgruppe (1/2) und Aggregatzustand (gas/flüssig) In Artikel 4 der Druckgeräterichtlinie wird das entsprechende Diagramm für die Bestimmung der Kategorie aus den neun Konformitätsbewertungsdiagrammen[2] ausgewählt. Es wird mit folgenden Randbedingungen ermittelt: ·         Behälter oder Rohrleitung; ·         Gas oder Flüssigkeit; ·         Fluidgruppe 1 oder 2 Im beschriebenen Fall wäre hier Diagramm 4 zu berücksichtigen. Dieses gilt für:

- Behälter

- Flüssigkeiten

- Fluidgruppe 2[3]


Diagramm 4


Bei den angegebenen Werten von PS = 2,5 bar und einem Volumen = 6.000 Liter wird aus dem Diagramm ermittelt, dass „Artikel 4 Absatz 3“ der Druckgeräterichtlinie zutrifft. Art. 4 Abs. 3: Druckgeräte und Baugruppen, die höchstens die Grenzwerte […] erreichen, müssen in Übereinstimmung mit der in einem Mitgliedstaat geltenden guten Ingenieurpraxis[4] ausgelegt und hergestellt werden, damit gewährleistet ist, dass sie sicher verwendet werden können. Den Druckgeräten und Baugruppen ist eine ausreichende Betriebsanleitung beizufügen.Diese Druckgeräte oder Baugruppen dürfen die […] genannte CE-Kennzeichnung unbeschadet der sonstigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, die für das Anbringen dieser Kennzeichnung gelten, nicht tragen. Somit unterliegt der Behälter keiner Kategorie nach Druckgeräterichtlinie und ist nur nach der „guten Ingenieurspraxis“ herzustellen. Für diesen Druckbehälter gibt es keine Konformitätserklärung. Wie sieht nun die Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus? Laut Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitsmittel bzw. überwachungsbedürftige Anlagen vor der Inbetriebnahme entweder durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder eine befähigte Person (bP) geprüft werden. In der BetrSichV wird im Anhang 2 Abschnitt 4 „Druckanlagen“ der Anwendungsbereich wie folgt beschrieben: 1. Anwendungsbereich und ZielDieser Abschnitt gilt für die Prüfung der in den Nummern 2.1 und 2.2 aufgeführten Druckanlagen und Anlagenteile vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen sowie für wiederkehrende Prüfungen[…].2. Begriffsbestimmungen2.1 Druckanlagen im Sinne der Nummer 1 sind
……
b) Druckbehälteranlagen außer Dampfkesselanlagen
…….Druckanlagen müssen zugleich sein oder enthalten
a) Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU […], mit Ausnahme der Druckgeräte im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 dieser Richtlinie,
……..
Da der von ihnen angegebene Druckbehälter in Art. 4 Abs. 3 der Druckgeräterichtlinie fällt, ist dieser nach Vorgabe der Betriebssicherheitsverordnung weder vor der Inbetriebnahme noch wiederkehrend prüfpflichtig.
[1] Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt [2] Richtlinie 2014/68/EU à Anhang II „Konformitätsbewertungsdiagramme“ [3] Richtlinie 2014/68/EUà Artikel 13 „Einstufung von Druckgeräten“ [4] "gute Ingenieurpraxis" bedeutet, dass diese Druckgeräte unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, die ihre Sicherheit beeinflussen, entworfen worden sind. Außerdem wird das Gerät so gefertigt, überprüft und mit Benutzungsanweisungen ausgeliefert, dass, wenn es unter - vernünftigerweise - vorhersehbaren Bedingungen benutzt wird, seine Sicherheit während seiner vorgesehenen Lebensdauer gewährleistet ist. Der Hersteller ist verantwortlich für die Einhaltung der guten Ingenieurpraxis.