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GWP-Werte

In der DIN EN 378-1:2018-04 Anhang E (Klassifikation der Kältemittel) werden die GWP-Werte aus AR4 und AR5 aufgeführt. Zu den Werten aus AR5 gibt es eine Fußnote, die besagt „nur zur Informa-tion“. Bedeutet das, dass die Angaben für das GWP von R134a gemäß AR4 (R134a = 1430) heranzuziehen sind? Ist davon auszugehen dass die GWP-Werte gemäß AR5 bald Gültigkeit erhalten?


Wichtig sind die GWP-Werte, die in der F-Gase-Verordnung verwendet werden. Diese Werte  sind in der aktuell gültigen Fassung (Verordnung (EU) Nr. 517/2014) „Gestützt auf den Vierten Sachstands­bericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC)“.

Wir gehen davon aus, dass die Werte gemäß AR5 (oder aktueller) erst in der nächsten Fassung der F-Gase-Verordnung angewendet werden. Wann die Überarbeitung der Verordnung erfolgen wird, ist uns noch nicht bekannt.